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veröffentlicht am 13.11.2023

Beratung vs. Interims­management
Wann beauftrage ich wen?

Unternehmer stellen sich oftmals die Frage, wen beauftrage ich für welche Thematik, wer hilft mir in der konkreten Situation am besten, ein Berater/in oder ein Interims­manager/in?

2 Fallbeispiele:

  • Digitalisierungsprojekt
  • Unternehmenszukauf

Was sind, kurz erklärt, die Hauptaufgaben der beiden Tätigkeiten.

Beratung / Unternehmensberatung / Consulting: Der Berater/ die Beraterin bringt externes Wissen mit, liefert Konzepte und Methoden, um eine Problemlösung für den Kunden zu erarbeiten.

Der Berater analysiert die Organisation von außen, er arbeitet nicht in der Organisation.

Von einem Berater dürfen Sie folgendes Vorgehen erwarten:

  • Feststellung des Ist-Zustandes des Unternehmens
  • Analyse der Ist-Situation des Unternehmens (im Rahmen des Beraterauftrages)
  • Untersuchung und Benennung der Schwachstellen des Unternehmens (im Umfang des Beratungsauftrages)
  • Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen und Handlungsempfehlungen inkl. einer Anleitung zur Umsetzung im betrieblichen Alltag.
  • Beratungsbericht: Besprechung der Ergebnisse und Dokumentation

Interimsmanagement: Interimsmanagement (Interim Management) ist eine zeitlich befristete Art des betriebswirtschaftlichen Managements. Der Interimsmanager greift in das operative Tagesgeschäft ein und übernimmt Durchführungsverantwortung, ggf. bis in den Personalbereich hinein.

Der Interimsmanager arbeitet in der Organisation. Wenn der Interimsmanager das Unternehmen verlässt, können die Vorgänge und das Tagesgeschäft unabhängig von seiner/ihrer Person fortgeführt werden.

Fallbeispiel 1: Ein Unternehmen möchte bisher analoge Prozesse digitalisieren.

Nehmen wir als Beispiel einen Hausverwalter, der den Prozess Rechnungseingang für die von ihm betreuten Eigentümergemeinschaften / Objekte automatisieren möchte.

Unternehmensberatung: Der Hausverwalter-Berater analysiert die Ist-Situation und unterbreitet Optimierungsvorschläge/ Vorschläge zur Digitalisierung.

Ist-Situation: Ein Hausverwalter mit einem Verwaltungsbestand von rund 1800 Wohneinheiten hat für diese rund 10.000 Rechnungen pro Jahr zu verarbeiten. Viele Handwerker senden ihre Rechnungen in irgendeinem Format per Post und parallel per E-Mail, gerne auch noch an mehrere Mail-Adressen diverser Sachbearbeiter. Die Rechnung erhält einen Eingangsstempel, wird in den Umlauf zur Freigabe gegeben und dann in der Buchhaltung erfasst, kontiert, die Zahlung wird angewiesen und die Rechnung wird in einem Ordner abgelegt.

Optimierung: Umfassende Automatisierung vom Rechnungseingang (per Mail an eine dafür vorgesehene Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Automatisches Auslesen der wichtigen Informationen (Kreditor, Rechnungsbetrag, $35aEstG usw.), automatische Kontierung (jedenfalls bei den Standardrechnungen), elektronische Freigabe und Übergabe in den Zahlungslauf. Digitale Ablage, keine Ordner.

Interimsmanager: Dieser übernimmt im Unternehmen des Hausverwalters für eine gewisse Zeit die Projektleitung (oder auch Linienleitung) für den Bereich Buchhaltung und implementiert zusammen mit dem entsprechenden Software-Anbieter die neue Software. Er/ Sie trägt die Verantwortung, dass der neue, jetzt digitale Prozess, im Unternehmen implementiert wird, die Mitarbeiter geschult werden und in der neuen Struktur arbeiten.

Fallbeispiel 2: Ein Unternehmen hat ein anderes Unternehmen zugekauft.

Nehmen wir als Beispiel ein größeres, bundesweit (oder auch europaweit) tätiges Immobilienunternehmen, welches sich in einer A-Stadt einen regional-tätigen Hausverwalter zugekauft hat.

Unternehmensberatung: Ggf. hat ein Unternehmensberater mit Kenntnis der regionalen Verwalterszene beim Kauf beraten.

Interimsmanagement: Das neue, zugekaufte Hausverwaltungsunternehmen mit seinen Kunden und Fachkräften muss in die Konzernstruktur und –philosophie integriert werden. Der Interimsmanager/in steigt zeitlich befristet in das Unternehmen ein und übernimmt die Verantwortung für die Integration. Dazu gehören z.B. Umstellung der Software, Vermittlung der Wertewelt des neuen Unternehmens, Zusammenführung der Teams, Kommunikation mit den Kunden etc.

Die beiden Tätigkeitsfelder Unternehmens­berater/in und Interims­manager/in zielen auf unterschiedliche Anforderungen, die ein Auftraggeber hat. Jedoch können die Grenzen fließen sein.

Beste Grüße

Ihre Angela Hartmann
Geschäftsführerin der Sayao GmbH in Starnberg